2020
Neues Urteil – Keiner blickt mehr durch: Opt-In beim Tracking: Empfohlen
Und schon wieder gab es ein Urteil von der EuGH zum Thema Tracking. Vorab möchten wir Dir an dieser Stelle sagen, dass wir keine Juristen sind, uns auch nur von Urteil zu Urteil hangeln und nach besten Gewissen und vorliegenden Information handeln. Wenn Du 100 % sicher sein möchtest, empfehlen wir Dir grundsätzlich das Konsultieren eines dafür spezialisierten Anwaltes oder eines professionellen Datenschutzbeauftragten.
Was ist denn nun eigentlich Opt-In?
Ein Opt-In „fragt“ den Besucher Deiner Webseite „Hey wir nutzen folgende Tracking-Codes: Wenn das für Dich ok ist, akzeptiere diese bitte alle einmal.“ Anders als beim Opt-Out werden die Codes / Scripte dann erst geladen, wenn Dein Besucher dies für ok befindet. Du läufst ja auch nicht einfach in ein fremdes Haus, ohne vorher hereingebeten zu werden. Zugegeben, der Vergleich hingt etwas, aber grundsätzlich fragt man vorher um Erlaubnis 😉
Was ist wichtig für mich beim Tracking / Nutzen von Cookies?
Grundsätzlich gibt es Cookies ohne die z.B.: ein Shop oder eine Webseite gar nicht arbeiten kann und die dürfen auch weiterhin genutzt werden.
Das betrifft laut (quelle e-recht24.de stand 13.01.2020)
- Warenkorb-Cookies
- Cookies für Logins
- Cookies für Land- und Sprachauswahl
- Cookies, die sich merken, welche Cookies denn erlaubt wurden im Opt-In.
Alle anderen Cookies die wie z. B.: durch ein Facebook-Pixel oder Google-Analytics, Google-Ads etc. betrieben werden, sollten ab nun idealerweise über ein Opt-In laufen.
Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Webseite über eines der hier rot markierten Tracking-Tools verwendet, kannst Du dies unter anderem auch mit dem Plugin Tag-Assistent im Google Chrome Browser prüfen. Das Plugin für den Browser findest Du hier.
Gern prüfen wir Deine Webseite auch persönlich für Dich!