Google stellt in einer Art interaktiven Bibliothek unter dem Begriff Google Fonts rund 1.500 Schriftarten in Form von freien Lizenzen zur Verfügung. Diese können von Webseitenbetreibern frei, ohne Lizenzgebühren, verwendet werden. Doch es gibt einen Haken: Es besteht dann eine Serververbindung zu Google LLC in den USA, von wo aus die Schriften nachgeladen werden. Damit das gelingen kann, muss die IP-Adresse des Webseitennutzers an Google in die USA, also einen unsicheren Drittstaat, übertragen werden. Und genau das ist ohne aktive Einwilligung des Benutzers nicht erlaubt, wie das Landgericht München in einem Urteil im Januar 2022 entschieden hat.
Damit Du als Betreiber eines Online-Shops oder einer Website nicht auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden kannst, haben wir von Web Labels für unsere Partner eine Lösung entwickelt, die den Anforderungen der DSGVO entspricht.
Web Labels hat eine Lösung für seine Partner
Das Zauberwort heißt „lokale Einbindung“, also dass die Google Fonts von Deinem eigenen Server anstatt von Google-Servern geladen werden. Für geringes Geld – die Kosten für eine Entwicklerstunde betragen 120 Euro – bekommst Du von uns eine Lösung, mit der du Dich weiterhin datenschutzkonform auf Dein Business konzentrieren kannst.
Übrigens: Das Münchner Urteil betrifft nicht nur Google Fonts, sondern gilt für alle aus den USA stammenden Webdienste, die dynamisch in eine Internetseite eingebunden werden. Also nimm gerne Kontakt zu uns auf, damit unsere Website-Experten gemeinsam mit Dir schauen können, welche Anpassungen in Deinem speziellen Fall notwendig sind.