Beim BAFA gelistetes Beratungsunternehmen

Bis zu 80 % deiner
Beratung zahlt der Bund*

Wir sind beim BAFA gelistet. Für dich heißt das: Wenn du mit uns an deiner Website, deinem Shop oder deinem Marketing arbeitest, kannst du die Beratung fördern lassen — je nach Bundesland mit 50 bis 80 Prozent. Im Erstgespräch sagen wir dir, ob das für dich in Frage kommt, und begleiten dich durch den Antrag.

2.800 €
max. Zuschuss je
Beratung
50–80 %*
Fördersatz je nach
Standort
5
geförderte Beratungen
insgesamt seit 2023

* in den neuen Bundesländern (80 %). In den alten Bundesländern höchstens 1.750 € je Antrag (50 %).

Worum es geht

Der Bund fördert deine Beratung

Mit dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert wird die konzeptionelle Arbeit — also alles, was vor der ersten Zeile Code passiert: Analyse, Strategie, Konzept.

Digitalstrategie

Analyse deiner digitalen Ausgangslage, Zieldefinition, Kanalstrategie und ein priorisierter Maßnahmenplan — dokumentiert in einem Beratungsbericht.

Ziel: eine belastbare Grundlage für deine Investitionsentscheidung.

Sichtbarkeit & Marketing

Konzept für Suchmaschinen, Content und Kampagnen: Wettbewerbsanalyse, Zielgruppen, Themenstrategie und Empfehlungen zur Umsetzung.

Ziel: mehr qualifizierte Anfragen über die eigenen Kanäle.

Website & Shop

Konzeption von Websites und Onlineshops: Struktur und Navigation, Customer Journey, Funktionsumfang und die passende Systemwahl.

Ziel: ein Konzept, das zu
deinem Geschäft passt.

Am Ende steht dein Konzept: Analyse, Strategie und konkrete Handlungsempfehlungen in einem Beratungsbericht. Wie es weitergeht, besprechen wir dann.

Zuschuss berechnen

Was bleibt für dich übrig?

Entscheidend ist, wo die beratene Betriebsstätte liegt. Förderfähig sind Beratungskosten bis 3.500 € netto pro Antrag — pro Jahr sind bis zu zwei Anträge möglich.

  • 80 % Zuschuss, höchstens 2.800 € je Antrag — Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie die Regionen Lüneburg und Trier (ohne Region Leipzig)
  • 50 % Zuschuss, höchstens 1.750 € je Antrag — alle übrigen Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig

Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung. Über die Bewilligung entscheidet allein das BAFA im Einzelfall.

Wo liegt die beratene Betriebsstätte?
Alle übrigen Bundesländer einschließlich Berlin und Region Leipzig · 50 % Zuschuss, höchstens 1.750 € je Antrag
3.500 €
2.000 €10.000 €
Förderfähig sind höchstens 3.500 € netto je Antrag.
Möglicher Zuschuss je Antrag 1.750 € Dein Eigenanteil: 1.750 €
Förderfähigkeit prüfen lassen

Der Rechner ist eine unverbindliche Orientierung. Über die Bewilligung entscheidet allein das BAFA im Einzelfall.

Beratungsgespräch am Schreibtisch mit Laptop und Auswertungen

Wer kann gefördert werden?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe — mit Sitz in Deutschland.

Das musst du mitbringen

  • Weniger als 250 Mitarbeitende
  • Höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
  • Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Kein laufendes Insolvenzverfahren
  • In den letzten drei Jahren nicht mehr als 300.000 € De-minimis-Beihilfen erhalten
  • Bis zu zwei geförderte Anträge pro Jahr je Unternehmen
  • Für Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung: vorab ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner, zum Beispiel der IHK oder Handwerkskammer, notwendig

Gut zu wissen

  • Wir leiten den Antrag für dich an — er muss vor Beratungsbeginn und vor Vertragsabschluss gestellt sein
  • Bis zu fünf geförderte Beratungen insgesamt je Unternehmen — höchstens zwei pro Jahr (Zeitraum: 01.01.2023 – 31.12.2026)
  • Nach dem Zuwendungsbescheid bleiben sechs Monate für die Durchführung und Abrechnung der Leistungen
  • Eine Beratung dauert höchstens
    fünf Tage — sie müssen nicht aufeinanderfolgen
  • Der Zuschuss wird an dein Unternehmen ausgezahlt, nachdem du die Rechnung vollständig bezahlt hast
Die Förderrichtlinie läuft aktuell bis 31.12.2026

Schritt für Schritt

So läuft die Förderung ab

Schritt 1

Kostenloses Erstgespräch

Wir schauen uns gemeinsam an, was du vorhast, und klären, ob dein Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt. Danach bekommst du ein Angebot für die Beratung.

Schritt 2

Wir begleiten dich vom Antrag bis zur Auszahlung

Damit der Förderprozess für dich so unkompliziert wie möglich bleibt, begleiten wir dich durch alle Schritte — vom Antrag bis zur Auszahlung des Zuschusses.

Schritt 3

Antrag — wir leiten ihn für dich an

Wir bereiten den Antrag vor und bringen ihn auf den Weg; Antragsteller bleibt dein Unternehmen. Die Leitstelle prüft die Fördervoraussetzungen kurzfristig — in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen — und stellt das Informationsschreiben aus.

Schritt 4

Beratung und Beratungsbericht

Jetzt entsteht dein Konzept: Analyse, Strategie und konkrete Handlungsempfehlungen — schriftlich festgehalten in einem Beratungsbericht.

Schritt 5

Nachweis und Auszahlung

Du reichst Bericht und Rechnung als Verwendungsnachweis ein. Das BAFA prüft und zahlt den Zuschuss aus.

Wichtig: Erst der Antrag, dann der Vertrag — Beratungen, die vor dem Informationsschreiben des BAFA starten, sind nicht förderfähig. Über die Bewilligung entscheiden Leitstelle und BAFA im Einzelfall.

Der Umfang

Was in der Beratung steckt

Die Förderung gilt der konzeptionellen Arbeit. Alles Weitere planen wir im Anschluss — in deinem Tempo und in dem Umfang, den du möchtest.

Im Konzept enthalten
  • Analyse der Ausgangslage und des Wettbewerbs
  • Strategie, Zieldefinition, Maßnahmenplan
  • Konzeption von Website, Shop oder Marketing
  • Schriftlicher Beratungsbericht mit Handlungsempfehlungen
Planen wir im Anschluss
  • Umsetzung von Website, Shop und Design
  • Laufende Kampagnen und Betreuung
  • Schulungen für dein Team
  • Weiterentwicklung nach dem Launch

Der Umfang

Persönlich und individuell

René Grosche

BAFA-registrierter Berater

Tim Schröder

BAFA-registrierter Berater

Jetzt starten

Jetzt beraten lassen

Du möchtest wissen, ob dein Unternehmen förderfähig ist und welche Beratung zu dir passt? Schreib uns — wir melden uns kurzfristig mit einer ehrlichen Einschätzung.

Die aktuelle Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2026 befristet. Da der Antrag vor Beratungsbeginn gestellt sein muss, planen wir den zeitlichen Ablauf gemeinsam mit dir.

Hinweis: Die Web Labels Webdesign GmbH ist beim BAFA als Beratungsunternehmen für das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ gelistet. Maßgeblich sind die aktuelle Förderrichtlinie und die Merkblätter des BAFA; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht — über Anträge entscheiden Leitstelle und BAFA im Einzelfall. Die Registrierung beim BAFA ist für den Antragsteller kostenfrei. Das Programm wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Stand: 15.09.2026.

    Antragsberechtigung

    Wer wird gefördert?

    Wir zeigen dir schnell, ob dein Unternehmen grundsätzlich für die Förderung infrage kommt.

    1 - Antragstellendes Unternehmen
    • Der Antragsteller ist kein Angehöriger
    • Der Antragsteller ist nicht in der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft tätig
    • Der Antragsteller ist kein gemeinnütziges Unternehmen oder eine Stiftung
    • Der Antragsteller ist nicht in öffentlicher Hand (Kirche / Gemeinde / Länder)
    • Der Antragsteller ist nicht insolvent
    • Der Antragsteller ist kein Arzt, Zahnarzt, Psychologe oder Heilpraktiker
    • Der Antragsteller ist nicht selbst unternehmensberatend tätig und gehört auch nicht den beratenden Berufen wie Anwalt, Steuerberater, Notar, Unternehmensberater an
    2 - KMU-Größe
    • Der Antragsteller sitzt in Deutschland
    • Der Antragsteller hat weniger als 250 Beschäftigte
    • Der Antragsteller hat unter 50 Mio. Jahresumsatz und weniger als 43 Mio. Bilanzsumme
    3 - Förderungen in der Vergangenheit
    • Der Antragsteller ist selber BAFA geförderter Unternehmensberater
    • Der Antragsteller hat dieses Kalenderjahr noch keine BAFA-Unternehmensberatung Förderung bekommen
    • Der Antragsteller hat in den letzten 3 Steuerjahren weniger als 300.000€ De-minimis Förderungen erhalten
    Interne Fortbildung

    Heute investieren wir in Weiterbildung.

    Deshalb sind wir heute möglicherweise etwas eingeschränkt erreichbar.

    Jeden ersten Freitag im Monat nehmen wir uns bewusst Zeit für Wissen, Prozesse und neue Impulse, damit wir dich noch besser beraten können.

    Warum? Gute Beratung braucht aktuelles Know-how.
    Ab Montag Dann sind wir wieder wie gewohnt mit frischer Energie für dich da.

    Danke für dein Verständnis!
    Dein Web Labels Team

    Heute eingeschränkt erreichbar Verstanden
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