Dieser Beitrag erschien am 28.06.2022. Gesetze, Preise und Software ändern sich, prüfen Sie Details deshalb vor einer Entscheidung.
Wie zuverlässig ist der Versandhändler, wie kompetent der Zahnarzt und schmeckt das Essen beim neuen Italiener im Nachbarort wirklich so gut wie beworben? Da keiner gerne die Katze im Sack kauft, sind Rezensionen für viele Menschen im Internet zu einem wichtigen Kaufkriterium geworden. Und die Gleichung ist auf den ersten Blick auch denkbar einfach: Positive Bewertungen kurbeln den Umsatz an und sind so für Händler bares Geld. Doch leider gibt es in der heutigen Zeit nicht nur Fake-News, sondern auch Fake-Bewertungen, die nicht von realen Kunden verfasst wurden.
Sie führen Konsumenten in die Irre, schaden dem Wettbewerb und untergraben das Vertrauen in Onlineshops und Vergleichsportale. Um diesen Missbrauch einzudämmen und die Verbraucherrechte zu stärken, gilt seit dem 28. Mai 2022 auch in Deutschland die neue EU-Omnibus-Richtlinie. Diese verpflichtet Online-Händler, die in ihrem Shop Kundenbewertungen zur Verfügung stellen, darüber aufzuklären, ob und wenn ja, wie eine Verifizierung der Bewertungen stattfindet. Eine Möglichkeit zur Überprüfung der Echtheit wäre beispielsweise, dass eine Bewertung nur abgegeben werden kann, wenn tatsächlich ein Kauf erfolgt ist. Kunden könnten erst nach der erfolgreichen Transaktion einen Link zur Abgabe einer Bewertung erhalten.
Sollten Sie einen Onlineshop betreiben und sich gegen eine Überprüfung entscheiden, ist das per se nicht strafbar. Aber nur, sofern Sie Ihre Kunden dann auch transparent über diese Tatsache informierst – und zwar gut sichtbar und in unmittelbarer Nähe der Bewertungen. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder, auch die bloße Verwendung von gefälschten Bewertungen kann bereits abgemahnt werden.
Um es noch einmal zusammenzufassen, hier die wichtigsten Änderungen auf einem Blick:
- Verpflichtung zu Angaben zur Echtheit der Bewertungen
- Verbot der Irreführung von Verbrauchern über die Echtheit von Bewertungen
- Verbot von gefälschten Bewertungen
- Auf Marktplätzen sind die Marktplatzbetreiber für die Informationspflicht zuständig
Wie geht man mit Gesamtbewertungen um?
Neben den einzelnen Bewertungen sind auch Gesamtbewertungen – also die Note, die z.B. ein einzelnes Produkt durch das Zusammenrechnen der Produktbewertungen bekommt – eine Hürde, die gemeistert werden muss. Da Gesamtbewertungen gerne und häufig gemeinsam mit einem Artikelbild als Blickfang genutzt werden, muss für den Verbraucher erkennbar sein, ob sich diese Gesamtbewertungen aus geprüften oder ungeprüften Bewertungen zusammensetzen. Und wenn sowohl geprüfte als auch ungeprüfte Bewertungen in das Gesamtergebnis einfließen, sollte es als „ungeprüft“ kennzeichnen, um auf Nummer sicher zu gehen.
Beschäftigen Sie sich mit dem Bewertungsgesetz
Bewertungen beeinflussen heutzutage wie kaum eine andere Informationsquelle das Kaufverhalten im Internet. Ziel der neuen Gesetzgebung ist es daher, irreführender und versteckter Werbung ein Ende zu setzen, um so den Verbraucherschutz zu verbessern. Deshalb werden Online-Händler EU-weit verpflichtet, transparenter gegenüber Kunden zu sein.
Da die neue Omnibus-Richtlinie den Wert von authentischen Bewertungen mehr denn je unterstreicht, sollten Sie sich als Betreiber eines Online-Shops unbedingt mit den neuen Regelungen im Bewertungsgesetz auseinandersetzen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Unsere Spezialisten von Web Labels unterstützen Sie dabei, damit Sie und Ihr Business auch weiterhin sicher und vertrauenswürdig sind – schließlich ist Vertrauen einer der Schlüssel zum Erfolg im Online-Handel.
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