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Recht im Onlinehandel

Das TMG wird zum DDG und das TTDSG wird umbenannt: Ein neues Impressum und eine neue Datenschutzerklärung müssen her

Von Redaktion Web Labels Veröffentlicht am Aktualisiert am

Beitragsbild zum Beitrag: Aus TMG wird DDG, neues Impressum und neue Datenschutzerklärung

Das digitale Dienste-Gesetz (DDG) soll in erster Linie den Digital Services Act ergänzen. Beim Digital Services Act handelt es sich um eine Verordnung der EU, die dazu dient, rechtswidrige Inhalte im Internet zu reduzieren. Der Digital Services Act legt dabei umfangreiche Pflichten für Online-Dienste fest. Im DDG wird nun geregelt, wie Sie diese Pflichten in Deutschland umsetzen müssen.

Impressumspflicht: Auswirkung

Das DDG betrifft nicht nur den Digital Services Act, sondern enthält auch Regelungen, die vorher in anderen Gesetzen standen. Es ersetzt sowohl das Telemediengesetz (TMG) als auch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG).

Eine wichtige Änderung betrifft die Impressumspflicht. Bisher mussten Sie das Impressum gemäß § 5 TMG auf Ihrer Webseite einfügen. Jetzt wird die Impressumspflicht unter § 5 DDG im digitalen Dienste-Gesetz geregelt. Das klingt erstmal nach einer großen Änderung, aber keine Sorge: Inhaltlich bleibt alles wie zuvor. Es ist lediglich eine Anpassung der Formulierungen.

Datenschutzerklärung: Auswirkung

Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Das ist lediglich eine redaktionelle Änderung. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie die richtigen Rechtsgrundlagen in Ihrer Datenschutzerklärung angeben.

So gehen Sie vor:

Entfernen Sie am besten die Angaben mit dem Wortlaut gemäß §5 TMG.

Datenschutzerklärung aktualisieren.

Wenn Sie in Ihrer Datenschutzerklärung auf das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) verweisen, müssen Sie das jetzt anpassen. Stattdessen sollten Sie auf das Telekommunikation-digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) verweisen. Der Datenschutz-Generator von eRecht24 wurde z.B. bereits entsprechend aktualisiert. Auch Anbieter wie Trusted Shops können Ihr Impressum, Ihre AGB und Ihre Datenschutzerklärung auf den aktuellen Stand bringen.

Bitte bedenken Sie, dass wir als Web-Agentur keine Rechtsberatung ausführen und nur Empfehlungen aussprechen.

Bildquelle: Foto von Zanyar Ibrahim auf Unsplash

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